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BGH, 13.12.1951 - 4 StR 762/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.12.1951 - 4 StR 762/51
Strafkammer hält ihn gleichwohl der unterlassenen Hilfeleistung nach der weiter in Kraft stehenden Bestimmung des § 330 c StGB (BGH Urteil vom 28. Juni 1951 - 4 StR 270/51) für schuldig, weil er sich weder bemüht habe, sofort einen Arzt herbeizuholen oder einen Krankenwagen zu bestellen. - RG, 21.09.1925 - III 280/25
1. Schließt die Befolgung polizeilicher Fahrvorschriften durch einen Kraftfahrer …
Auszug aus BGH, 13.12.1951 - 4 StR 762/51
Die Verletzung von Verkehrsvorschriften beweist im Übrigen an sich noch kein schuldhaftes Verhalten (RGSt 59, 341); sie ist vielmehr nur ein Beweisgrund für die Annahme mangelnder Vorsicht, Insbesondere muss den Angeklagten, falls er nach §§ 2, 71 StVZO strafbar sein soll, seine Fahruntüchtigkeit bewusst oder aus Fahrlässigkeit unbewusst gewesen sein (OLG München VAE 1939, 2070 Nr. 290).